Der Samtgemeindebürgermeister möchte gerne bei der derzeitigen Praxis bleiben, dass die Bürger nur nach Terminvereinbarung den Amtshof betreten dürfen. Wesentliche Argumente sind Corona-Schutz, ein fehlendes Bürgerservicebüro, keine „Eingangs-Anlaufstelle“, das Beispiel vieler kreisangehöriger Kommunen und geringere Wartezeiten.
Was davon stimmt?
Corona-Schutz:
Ja, das Infektionsrisiko steigt, wenn sich Personen auf dem Flur begegnen würden. Aber generelle Maskenpflicht, eine steigende Impfquote und die Möglichkeit, vorab Termine zu vereinbaren, senken auch so sehr das Infektionsrisiko, dass die Öffnung nicht ausgeschlossen ist. Generelle Öffnungszeiten schließen eine Terminvergabe nicht aus, und in Bereichen mit hohem Besucheraufkommen sind Terminvergaben auch weiterhin sinnvoll. Grundsätzlich versuchen die Menschen, weniger Behördengänge persönlich zu erledigen. Daher ist mit weniger Besucherverkehr als sonst zu rechnen.
Ein fehlendes Bürgerservicebüro:
Es ist in der Tat bedauerlich, dass es kein Bürgerservicebüro gibt. Aber kann man mangelnde Bürgerfreundlichkeit als Grund anführen, noch bürgerunfreundlicher zu sein? Ich denke nicht. Hier ist eher die Suche nach Möglichkeiten gefragt, wie man ein Bürgerservicebüro einrichten kann.
Keine „Eingangs-Anlaufstelle“:
Auch hier soll das fehlende Angebot im Amtshof dazu dienen, weitere Einschränkungen zu begründen. Andersherum wird ein Schuh daraus: Gerade in Coronazeiten ist es sinnvoll, zumindest eine provisorische Anlaufstelle einzurichten. Hier fehlt es einfach an Kreativität, notwendige Schritte einzuleiten. Ein kleiner Schalter im Eingangsbereich könnte das Besucheraufkommen in den Fluren deutlich reduzieren. Das geht erheblich besser!
Das Beispiel vieler kreisangehöriger Kommunen:
Die Gemeinden Dötlingen, Ganderkesse, Großenkneten und selbst die Stadt Wildeshausen mit einem wesentlich höheren Besucheraufkommen haben ihre Rathäuser weitgehend geöffnet. Bis auf Dötlingen und Harpstedt haben übrigens alle Gemeinden ein Bürger(service)büro. Es geht auch anders, wenn man will!
Geringere Wartezeiten:
Ja, durch Terminvereinbarungen gibt es geringere Wartezeiten. Daher ist es durchaus wünschenswert, telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Aber es muss auch Möglichkeiten geben, dass Personen, die ihm telefonischen Kontakt eingeschränkt sind (und eine Gegensprechanlage an der Eingangstür zum Amtshof ist nichts anderes), ohne Schwierigkeiten im Amtshof vorsprechen können.
Was noch?
Die Homepage der Samtgemeinde ist weder übersichtlich, noch barrierefrei oder zumindest barrierearm. Das Telefonverzeichnis ist schwer zu finden und fast vollständig ohne Namen. Eine telefonische Erreichbarkeit ist nicht sichergestellt, Eingangsbestätigungen für E-Mails gibt es nicht (immer). Ein Online-Terminbuchungssystem gibt es nicht. Hier gibt es viel Verbesserungsbedarf.
Erst wenn diese Hemmnisse beseitigt sind, macht es Sinn, über Terminvereinbarungen als Steuerungssystem für den Besucherverkehr einzuführen und als zusätzliches Angebot für die Bürger zur Verfügung zu stellen. Denn der Amtshof ist keine Trutzburg, sondern ein Dienstleistungszentrum für die Bürgerinnen und Bürger!