Der Samtgemeinerat hat am 24. Juni 2021 mit den Stimmen von CDU und HBL beschlossen, die Heranziehungsvereinbarung mit dem Landkreis Oldenburg zum 1. Januar 2022 zu kündigen. Der Landkreis hat letzte Woche daraufhin beschlossen, eine Heranziehungssatzung vorberiten zu lassen. Damit wird die Samtgemeinde gezwungen, zumindest teilweise weiterhin die Aufgaben des Sozialamts für den Lankreis wahrzunehmen.
Ich möchte das Sozialamt weiter in der Samtgemeinde behalten. Ich finde es unmoralisch, Politik auf Kosten der schwächsten Mitglieder der Gesellschaft zu machen. Und ich stehe dafür, dass Vereinbarungen mit dem Landkreis länger halten müssen als bis zur nächsten Sitzung des Samtgemeinderats. Wer gute Politik machen möchte, muss ein verlässlicher Partner sein. Dafür stehe ich.
Was bedeutet die Heranziehungssatzung für die Samtgemeinde Harpstedt? Fragen und Antworten hierzu lesen Sie unten.